1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Vivo Transport GmbH, insbesondere für Transporte, Umzüge, Räumungen, Entsorgungen, Einlagerungen, Möbellift-Einsätze, Möbelmontagen und -demontagen sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen.
Sie gelten für Privatkunden und Geschäftskunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Vivo Transport GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Offerten, Auftragsbestätigungen oder ausdrücklich bestätigte Zusatzabmachungen gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
2. Vertragspartner
Auftragnehmerin ist die Vivo Transport GmbH, Weinfelder Strasse 31, 8580 Amriswil, Schweiz.
Kontaktangaben, UID- und MwSt.-Nummer ergeben sich aus der Offerte, Rechnung oder Website.
Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, welche eine Dienstleistung bestellt, bestätigt oder in Anspruch nimmt. Bestellt eine Person Leistungen für Dritte, haftet sie solidarisch mit dem begünstigten Dritten für sämtliche daraus entstehenden Kosten.
3. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, während 14 Tagen gültig.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Offerte mündlich, schriftlich, per E-Mail, WhatsApp, SMS, Kontaktformular oder auf andere Weise bestätigt oder die Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt.
Offerten beruhen auf den Angaben des Auftraggebers, insbesondere zu Volumen, Gewicht, Stockwerken, Liftverhältnissen, Zufahrt, Parkmöglichkeiten, Laufwegen, Demontage-/Montageaufwand, Distanz, besonderen Gegenständen, Entsorgungsumfang und gewünschten Zusatzleistungen.
Richtpreise, Zeitangaben und Schätzungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis oder verbindliches Kostendach schriftlich vereinbart wurde.
4. Informations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss der Vivo Transport GmbH rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäss alle Informationen mitteilen, die für die sichere und korrekte Ausführung notwendig sind.
Dazu gehören insbesondere genaue Adressen, Stockwerke, Lift- und Treppenverhältnisse, Zufahrt, Parkmöglichkeiten, Halteverbote, Schlüssel/Zutritt, Übergabetermine, Hausordnungen, Gewicht und Masse besonderer Gegenstände, empfindliche oder wertvolle Gegenstände, Einschränkungen durch Verwaltung oder Behörden sowie bei Räumungen klare Angaben, ob es sich um eine Teilräumung oder eine Totalräumung handelt. Bei Teilräumungen müssen die zu entsorgenden Gegenstände eindeutig gekennzeichnet oder bezeichnet werden. Bei Totalräumungen müssen insbesondere die Gegenstände eindeutig gekennzeichnet, entfernt oder bezeichnet werden, die nicht entsorgt werden sollen bzw. die zu behalten, zu transportieren oder einzulagern sind.
Am Ausführungstag muss ein entscheidungsbefugter Ansprechpartner erreichbar sein. Fehlt dies, darf die Vivo Transport GmbH nach pflichtgemässem Ermessen vorgehen oder den Auftrag unter Kostenfolge unterbrechen bzw. abbrechen.
5. Vorbereitung des Transportgutes
Sofern das Einpacken nicht ausdrücklich durch die Vivo Transport GmbH übernommen wurde, muss der Auftraggeber das Transportgut rechtzeitig transportbereit machen.
Kartons müssen korrekt verpackt, verschlossen, tragbar und bei zerbrechlichem Inhalt deutlich gekennzeichnet sein.
Schränke, Schubladen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Tumbler und ähnliche Gegenstände müssen geleert, gesichert und, soweit erforderlich, von Strom, Wasser oder sonstigen Anschlüssen getrennt sein.
Wertgegenstände, Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Uhren, Dokumente, Datenträger, Medikamente, Waffen, Munition, Tiere, Pflanzen, verderbliche Lebensmittel und persönliche Wertsachen sind grundsätzlich vom Auftraggeber selbst zu transportieren, sofern keine ausdrückliche schriftliche Sondervereinbarung besteht.
6. Ausgeschlossene oder risikobehaftete Gegenstände
Die Vivo Transport GmbH darf den Transport, die Räumung, Entsorgung oder Einlagerung ablehnen, wenn Gegenstände gefährlich, illegal, stark verschmutzt, kontaminiert, schimmelbefallen, undicht, unverhältnismässig schwer, nicht sicher bewegbar oder bewilligungspflichtig sind.
Dazu gehören insbesondere explosive, entzündbare, giftige, ätzende oder sonst gefährliche Stoffe, unverpackte Flüssigkeiten, lebende Tiere, verderbliche Waren sowie Gegenstände, deren Besitz, Transport, Entsorgung oder Lagerung verboten oder eingeschränkt ist.
Verschweigt der Auftraggeber solche Umstände, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten, Bussen, Reinigungs-, Entsorgungs-, Rechtsverfolgungs- und Folgekosten.
7. Preise, Abrechnung und Mehrwertsteuer
Massgebend sind die Preise gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach effektivem Aufwand. Dazu gehören insbesondere Arbeitszeit, Fahrzeit, Fahrzeuge, Anhänger, Möbellift, Verpackungsmaterial, Entsorgungskosten, Deponiegebühren, Zusatzpersonal, Wartezeiten, Parkgebühren, Bewilligungen, Spezialmaterial und notwendige Drittkosten.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Ob die Mehrwertsteuer inbegriffen ist oder zusätzlich verrechnet wird, richtet sich nach der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung. Fehlt eine ausdrückliche Angabe, verstehen sich Preise gegenüber Geschäftskunden exklusive MwSt. und gegenüber Privatkunden inklusive MwSt., soweit gesetzlich erforderlich.
8. Mindestaufwand und Mindestbetrag
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt der Mindestaufwand pro Einsatz 2 Stunden.
Zusätzlich gilt ein Mindestbetrag von CHF 250.00 pro Auftrag, sofern keine andere Ausnahme schriftlich vereinbart wurde.
An- und Abfahrt, Fahrzeugkosten, Materialkosten, Entsorgungsgebühren, Parkgebühren, Bewilligungen oder sonstige Drittkosten können zusätzlich verrechnet werden.
9. Zusatzaufwand und Nachverrechnung
Zusatzaufwand wird zusätzlich verrechnet, wenn er nicht in der Offerte enthalten war oder durch unvollständige, falsche oder geänderte Angaben des Auftraggebers entsteht.
Als Zusatzaufwand gelten insbesondere mehr Umzugsgut als angegeben, zusätzliche Stockwerke, lange Laufwege, fehlender Lift, erschwerte Zufahrt, fehlende Parkmöglichkeit, Wartezeiten, nicht vorbereitete Gegenstände, zusätzliche Demontage/Montage, Spezialtransporte, zusätzlicher Verpackungsaufwand, nicht gemeldete Entsorgung, Terminverschiebungen am Ausführungstag, fehlende Schlüssel, fehlender Zugang oder fehlende Ansprechperson.
Bei erheblichem Zusatzaufwand darf die Vivo Transport GmbH die Durchführung anpassen, zusätzliche Mitarbeitende/Fahrzeuge einsetzen oder den Auftrag abbrechen, wenn eine sichere oder wirtschaftlich zumutbare Ausführung nicht möglich ist.
10. Zahlungsbedingungen
Privatkunden zahlen grundsätzlich sofort nach Abschluss der Dienstleistung bar, per TWINT oder mit Karte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei speziellen, grösseren oder besonders aufwendigen Aufträgen kann die Vivo Transport GmbH eine Vorauszahlung von bis zu 70 % des voraussichtlichen Auftragswertes verlangen. Dies wird in der Offerte oder Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt.
Geschäftskunden zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 10 Tage netto ab Rechnungsdatum. Auch bei Geschäftskunden kann die Zahlung je nach Vereinbarung bar, per TWINT, mit Karte oder nach Absprache per Rechnung erfolgen.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie Mahn-, Inkasso-, Betreibungs-, Rechtsverfolgungs- und Verwaltungskosten, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftraggeber darf Zahlungen wegen behaupteter Mängel, Schäden oder Gegenforderungen nicht vollständig zurückbehalten, ausser die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder von der Vivo Transport GmbH schriftlich anerkannt. Der unbestrittene Teil bleibt fällig.
11. Stornierung und Terminverschiebung durch den Auftraggeber
Stornierungen und Terminverschiebungen müssen so früh wie möglich schriftlich mitgeteilt werden.
Bei Stornierungen kann die Vivo Transport GmbH folgende Kosten verrechnen:
- bis 7 Kalendertage vor Ausführung kostenlos, sofern noch keine Kosten entstanden sind;
- 6 bis 3 Kalendertage vor Ausführung 30 % des geschätzten Auftragswertes;
- 2 bis 1 Kalendertag vor Ausführung 50 %;
- am Ausführungstag, bei Nichterscheinen, fehlendem Zugang oder fehlender Mitwirkung 80 %, mindestens jedoch Mindestaufwand bzw. Mindestbetrag.
Bereits angefallene Kosten, reservierte Spezialgeräte, Bewilligungen, Entsorgungsgebühren, Verpackungsmaterial, Drittkosten oder speziell disponiertes Personal können zusätzlich verrechnet werden. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt vorbehalten.
12. Verschiebung oder Ablehnung durch die Vivo Transport GmbH
Die Vivo Transport GmbH darf einen Auftrag aus wichtigen Gründen verschieben, unterbrechen, ablehnen oder abbrechen, insbesondere bei Krankheit, Unfall, Fahrzeugausfall, höherer Gewalt, Wettergefahren, Sicherheitsrisiken, behördlichen Anordnungen, fehlendem Zugang, falschen Angaben, unzumutbaren Arbeitsbedingungen oder Gefahr für Personen/Sachen.
Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Mietausfälle, Hotelkosten oder sonstige Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Durchführung, Zeitangaben und Wartezeiten
Die Vivo Transport GmbH führt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht aus und bestimmt die Art der Durchführung, Anzahl Mitarbeitende, Fahrzeuge, Hilfsmittel und Reihenfolge der Arbeiten nach fachlichem Ermessen.
Zeitfenster und Einsatzzeiten sind Richtwerte, sofern kein Fixtermin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Wartezeiten oder Verzögerungen, die nicht durch die Vivo Transport GmbH verursacht wurden, werden zusätzlich verrechnet. Dazu gehören Verkehr, fehlende Schlüssel, fehlender Zugang, verspätete Übergabe, Liftprobleme, blockierte Zufahrten, Zollverzögerungen, behördliche Kontrollen oder Anweisungen des Auftraggebers/Dritter.
14. Parkplätze, Bewilligungen und Bussen
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass geeignete Park- und Haltemöglichkeiten sowie allfällige Bewilligungen, Halteverbote, Zufahrtsbewilligungen und Liftreservationen rechtzeitig vorhanden sind, sofern nicht schriftlich vereinbart wurde, dass die Vivo Transport GmbH dies übernimmt.
Bussen, Abschleppkosten, Gebühren, Wartezeiten und Mehrkosten infolge fehlender oder ungenügender Bewilligungen gehen zulasten des Auftraggebers, sofern sie nicht von der Vivo Transport GmbH verursacht wurden.
15. Möbellift und Spezialgeräte
Der Einsatz eines Möbellifts oder anderer Spezialgeräte erfolgt nur, wenn dies technisch, örtlich und sicherheitstechnisch möglich ist.
Der Auftraggeber muss vorgängig auf Zufahrtsbeschränkungen, Fassadenhindernisse, Balkone, Stromleitungen, Bäume, enge Strassen, Halteverbote, Bodenbeläge, Tiefgaragen, Traglasten und behördliche Bewilligungen hinweisen.
Die maximale Belastung des Möbellifts beträgt 300 kg pro Hub, sofern nicht schriftlich etwas anderes bestätigt wurde.
Die Vivo Transport GmbH darf den Einsatz verweigern oder abbrechen, wenn Sicherheit von Personen, Sachen, Gebäude, Fahrzeugen oder Umgebung gefährdet ist.
16. Montage und Demontage
Montage- und Demontagearbeiten werden nur im vereinbarten Umfang ausgeführt.
Keine Haftung besteht für Schäden oder Instabilität, die auf Materialermüdung, verdeckte Vorschäden, frühere unsachgemässe Montage, fehlende Schrauben, schlechte Qualität, Alterung, normale Abnutzung, Pressspanmöbel, Billigmöbel, Spezialanfertigungen oder mehrfach demontierte Möbel zurückzuführen sind.
Lampen, elektrische Installationen, Sanitäranschlüsse, Wandhalterungen, TV-Halterungen, schwere Hängeschränke, Spezialinstallationen und Bohrarbeiten werden nur ausgeführt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und gefahrlos möglich ist.
17. Räumungen und Entsorgungen
Für Räumungen und Entsorgungen gelten die vorstehenden allgemeinen Bestimmungen dieser AGB sinngemäss, insbesondere die Informations- und Mitwirkungspflichten zur Kennzeichnung von Teil- und Totalräumungen sowie die Bestimmungen zu ausgeschlossenen Gegenständen, Preisen, Entsorgungs- und Deponiekosten, Zusatzaufwand und Haftung.
18. Einlagerung
Für Einlagerungen gelten diese AGB sowie allfällige zusätzliche Lagerbedingungen.
Der Auftraggeber muss das Lagergut vollständig und wahrheitsgemäss deklarieren, insbesondere wertvolle, empfindliche, schwere, gefährliche, feuchte, geruchsintensive, verderbliche, kontaminierte oder besonders zu behandelnde Gegenstände.
Nicht eingelagert werden dürfen insbesondere Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Kunstwerke, Antiquitäten oder Sammlungen von besonderem Wert ohne schriftliche Vereinbarung, Lebensmittel, Pflanzen, Tiere, Flüssigkeiten, Gefahrgut, explosive, entzündliche, giftige oder ätzende Stoffe, illegale Gegenstände sowie feuchte, schimmlige, kontaminierte oder stark riechende Gegenstände.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet die Vivo Transport GmbH keine klimatisierte, temperaturkonstante oder besonders gesicherte Lagerung. Der Auftraggeber bleibt Eigentümer des Lagergutes und muss ausreichenden Versicherungsschutz prüfen.
Lagergebühren sind monatlich im Voraus geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Angefangene Monate können voll verrechnet werden. Bei Zahlungsverzug darf die Vivo Transport GmbH die Herausgabe des Lagergutes bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
19. Auslandtransporte und Zoll
Bei Auslandtransporten ist der Auftraggeber für die vollständige, richtige und rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Dokumente verantwortlich, insbesondere Inventarlisten, Zollformulare, Ausweise, Aufenthalts- oder Einfuhrdokumente, Vollmachten, Fahrzeugpapiere und behördlich verlangte Unterlagen.
Der Auftraggeber muss sämtliche Waren korrekt deklarieren und auf zollpflichtige, verbotene, beschränkte oder bewilligungspflichtige Güter hinweisen.
Zölle, Steuern, Gebühren, Bussen, Standzeiten, Lagerkosten, Verzögerungen, Nachkontrollen oder sonstige Kosten infolge fehlender, falscher oder unvollständiger Angaben gehen zulasten des Auftraggebers. Die Vivo Transport GmbH haftet nicht für Verzögerungen, Kosten oder Schäden durch Zollbehörden, Grenzkontrollen, fehlende Dokumente, falsche Angaben oder behördliche Massnahmen.
20. Besonders wertvolle Gegenstände
Der Auftraggeber muss vor Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich informieren, wenn Gegenstände mit besonderem Wert transportiert, geräumt oder eingelagert werden sollen.
Als besonders wertvoll gelten insbesondere Gegenstände mit einem Einzelwert über CHF 1’000.00, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Designermöbel, Musikinstrumente, Sammlungen, Schmuck, Uhren, technische Spezialgeräte und andere werthaltige Gegenstände.
Unterlässt der Auftraggeber diesen Hinweis, haftet die Vivo Transport GmbH nicht für den besonderen Wert, sondern höchstens im Rahmen des gewöhnlichen Zeitwertes eines vergleichbaren Gegenstandes ohne Sonderwert, soweit gesetzlich zulässig.
21. Haftung
Die Vivo Transport GmbH haftet für direkte Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Vivo Transport GmbH oder ihrer Hilfspersonen verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen bzw. auf den direkten, nachgewiesenen Schaden begrenzt.
Keine Haftung besteht insbesondere für normale Abnutzung, kleine Kratzer, Druckstellen, Gebrauchsspuren, Vorschäden, instabile oder schlecht montierte Gegenstände, ungenügende Verpackung, Inhalt von vom Auftraggeber gepackten Kartons, Pflanzen, Lebensmittel, Tiere, Flüssigkeiten, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Dokumente, Datenträger, Kunst, Antiquitäten oder Sammlungen ohne schriftliche Sondervereinbarung, Funktionsstörungen elektronischer Geräte ohne äusserlich sichtbaren Transportschaden, höhere Gewalt, Wetter, Verkehr, behördliche Massnahmen, Dritte, Anweisungen oder falsche Informationen des Auftraggebers sowie indirekte Schäden und Folgeschäden.
Bei nachgewiesener Haftung wird grundsätzlich der Zeitwert ersetzt, nicht der Neuwert. Reparaturkosten werden nur übernommen, soweit sie wirtschaftlich angemessen sind und den Zeitwert nicht übersteigen. Bei geringfügigen optischen Schäden kann anstelle einer Reparatur ein angemessener Minderwert geschuldet sein.
22. Versicherung
Die Vivo Transport GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5’000’000.00 sowie über eine Transportversicherung bis maximal CHF 50’000.00.
Der Versicherungsschutz richtet sich ausschliesslich nach den Bedingungen, Ausschlüssen, Limiten und Selbstbehalten der jeweiligen Versicherung. Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert.
Auf Wunsch kann der Auftraggeber vor Auftragserteilung eine zusätzliche Transport- oder Lagerversicherung anfragen. Ohne schriftliche Bestätigung besteht keine zusätzliche Versicherung.
23. Schadenmeldung, Mängelrüge und Mitwirkung
Der Auftraggeber muss Transportgut, Räumlichkeiten und erbrachte Leistungen unmittelbar nach Abschluss prüfen.
Offensichtliche Schäden oder Mängel müssen sofort, spätestens am gleichen Tag, schriftlich gemeldet und nach Möglichkeit auf dem Arbeitsrapport vermerkt werden. Verdeckte Schäden müssen spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich gemeldet werden.
Die Meldung muss eine genaue Beschreibung, Fotos, Wertnachweise/Kaufbelege, Alter und Zustand des Gegenstandes, Begründung der Verursachung und allfällige Reparaturofferte enthalten.
Beschädigte Gegenstände dürfen nicht entsorgt, repariert oder verändert werden, bevor die Vivo Transport GmbH oder deren Versicherung eine Besichtigung oder Freigabe ermöglicht hatte. Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten können Ansprüche gekürzt oder abgelehnt werden, soweit gesetzlich zulässig.
24. Fotos, Videos und Dokumentation
Die Vivo Transport GmbH darf vor, während und nach der Leistungserbringung Fotos oder Videos zu Dokumentations-, Beweis-, Qualitäts- und Schadenabklärungszwecken erstellen.
Die Aufnahmen werden vertraulich behandelt und nicht zu Werbezwecken veröffentlicht, sofern keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Sie dürfen bei Streitigkeiten, Schadenfällen, Versicherungsabklärungen, Inkasso- oder Gerichtsverfahren verwendet werden.
25. Subunternehmer und Hilfspersonen
Die Vivo Transport GmbH darf Mitarbeitende, Hilfspersonen oder Subunternehmer beiziehen. Die Verantwortung richtet sich nach Gesetz, Vertrag und diesen AGB.
26. Abnahme, Arbeitsrapport und Reklamationen
Nach Abschluss der Arbeiten kann ein Arbeitsrapport, Lieferschein oder digitaler Abschluss zur Bestätigung vorgelegt werden. Mit Unterzeichnung bestätigt der Auftraggeber insbesondere geleistete Stunden, eingesetzte Fahrzeuge, Zusatzleistungen und äusserlich erkennbaren Zustand der Leistung.
Verweigert der Auftraggeber die Unterzeichnung ohne sachlichen Grund oder ist er nicht anwesend, darf die Vivo Transport GmbH anhand eigener Aufzeichnungen, GPS-Daten, Fotos, Mitarbeiterrapporten oder sonstiger Dokumentation abrechnen.
Reklamationen sind sachlich, schriftlich und mit nachvollziehbaren Unterlagen einzureichen. Sie entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung des unbestrittenen Rechnungsbetrages.
27. Datenschutz
Die Vivo Transport GmbH bearbeitet Personendaten, soweit dies zur Offertstellung, Auftragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Dokumentation, Versicherung, Rechtsdurchsetzung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Vivo Transport GmbH.
28. Höhere Gewalt
Die Vivo Transport GmbH haftet nicht für Nichterfüllung, Verzögerung oder Schäden infolge höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb ihres Einflussbereichs, insbesondere Unwetter, Schnee, Eis, Hochwasser, Feuer, Verkehrsunfälle, Stau, Fahrzeugpannen ohne Verschulden, Krankheit, Epidemien, behördliche Massnahmen, Streiks, Grenzschliessungen, Zollverzögerungen, Stromausfälle oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
29. Verrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber darf Forderungen nur verrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von der Vivo Transport GmbH schriftlich anerkannt wurden.
Die Vivo Transport GmbH darf gesetzliche Zurückbehaltungs-, Retentions- oder Sicherungsrechte geltend machen, soweit gesetzlich zulässig.
30. Änderungen der AGB
Bei laufenden oder wiederkehrenden Vertragsverhältnissen wird der Auftraggeber über wesentliche Änderungen in geeigneter Form informiert. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innert 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht oder das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der anwendbaren Kündigungsfrist beendet.
Für neue Aufträge gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle Fassung der AGB. Die Vivo Transport GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Offerten, Auftragsbestätigungen, Leistungsverzeichnisse oder ausdrücklich bestätigte Zusatzabmachungen gehen den AGB weiterhin vor.
31. Gerichtsstand, Recht und Salvatorische Klausel
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Amriswil, Kanton Thurgau, Schweiz. Zwingende Konsumentengerichtsstände bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.