Allgemeine Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Vivo Transport GmbH
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Vivo Transport GmbH für Transport- und Zusatzleistungen. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständigen Vereinbarungen dar.
Auftragserstellung
Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Offerten sind 30 Tage gültig.
Der Auftrag hat alle für eine ordentliche Ausführung notwendige Abnagen, wie Adresse, Menge, Anzahl und Eigenschaften des Transportguts oder örtliche Verhältnisse am Be- und Entladeort zu liefern. Zudem hat der Auftraggeber auf die besondere Beschaffenheit des Transportguts, insbesondere hohe Schadenanfälligkeit oder auf Gefahrgut oder anderes Gut hinzuweisen, das besonderer Behandlung bedarf oder eine Gefahr für die Umwelt, Personen oder andere Güter darstellen kann, so kann der Frachtführer geeignete Massnahmen ergreifen. Dadurch verursachte zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind vom Transport ausgeschlossen: Tiere, Bargeld, Inhaberpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Feuerwaffen, Munition, Gefahrgut wie Gasflaschen, Treibstoffbehälter, sterbliche Überreste von Menschen und Tieren, Pornografie, illegale Drogen oder sonst illegale Gegenstände.
Transportübernahme im Allgemeinen
Jeder Auftrag setzt voraus, dass normale Zufahrtsverhältnisse herrschen. Die Hauptverkehrsstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Be- und Entladeorten müssen für die eingesetzten Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz (ungehindert begehbar) zwischen Fahrzeug und Haupteingang sowie den Räumlichkeiten. Korridore, Treppen, Fenster usw. müssen einen reibungslösen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen.
In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach Massgabe des Mehraufwandes.
Rechte und Pflichten der Vivo Transport GmbH
Die Hauptpflicht der Vivo Transport GmbH besteht im Organisieren der angenommenen Aufträge. Die Vivo Transport GmbH ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Vivo Transport GmbH bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag spätestens 5 Arbeitstage nach Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.
Die Vivo Transport GmbH ist weder verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen oder verpackten Gegenständen der Sendung zu überprüfen, noch Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen. Die Vivo Transport GmbH ist nicht verpflichtet, die Zweckmässigkeit oder Beförderungssicherheit von Verpackungen zu kontrollieren. Stellt die Vivo Transport GmbH offensichtliche Mängel oder Unklarheiten fest, so weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin. Die Vivo Transport GmbH kann in diesem Fall ein Fotoprotokoll aufnehmen.
Die Vivo Transport GmbH hat nur Weisungen des Auftragsgebers zu befolgen. Ist ein Dritter weisungsberechtigt, muss das der Vivo Transport GmbH schriftlich mitgeteilt werden.
Treten unterwegs Beförderungshindernisse auf, welche den weiteren Transport verunmöglichen oder unzumutbar machen (gesperrte oder beschädigten Strassen, höhere Gewalt, usw.), so holt sich die Vivo Transport GmbH die Weisung des Weisungsberechtigten ein. Erhält er innert der nachstehenden Frist keine Weisung, so kann er nach seiner Wahl das Transportgut auf Kosten des Auftraggebers auslagern oder alternative Route nach seiner Wahl fahren. Bei grenzüberschreitenden Transporten 1 Stunde, bei nationalen Transporten 30 Minuten. Die gleichen Regeln gelten, wenn der Empfänger das Gut nicht annehmen will oder nicht erreichbar ist (Ablieferungshindernisse).
Die Vivo Transport GmbH ist berechtigt, die Ausführung des übernommenen Auftrages ganz oder teilweise einem Dritten zu übertragen.
Pflichten des Kunden
Der Kunde muss alle für eine ordnungsgemässe Durchführung des Auftrages benötigte Angaben machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann die Vivo Transport GmbH einen angemessenen Zuschlag verlangen.
Der Auftraggeber hat die zweckmässige und beförderungssichere Verpackung zu sorgen. Insbesondere, aber sind zerbrechliche Gegenstände so zu verpacken, dass sie gegen die auf einem Transport möglicherweise auftretende Kräfte ausreichend geschützt sind. Die zerbrechlichen Gegenstände sind gut sichtbar zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Zeitpunkt sofort nach dem Eintreffen der Fahrzeuge begonnen werden können. Die Kontrolle, ob alle für den Transport bestimmte Güter geladen und keine Güter mitgenommen werden, die nicht für den Transport bestimmt sind, obliegt einzig dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber oder seine Leute sollen keine Arbeiten ausführen, die der Vivo Transport GmbH obliegen oder dessen bei seinen Arbeiten unterstützen. Nehmen der Auftraggeber oder seine Leute dennoch solche Tätigkeiten vor, so tun sie es auf eigenes Risiko und nicht als Hilfspersonen der Vivo Transport GmbH.
Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgetreuen Deklaration des Transportgutes verpflichtet und übernimmt gegenüber der Vivo Transport GmbH sowie den Behörden (z.B. Zoll) die volle Verantwortung für seine Deklaration.
Der Auftraggeber hat für die Beschaffung der erforderlichen Zoll Dokumente besorgt zu sein uns ist für die Richtigkeit verantwortlich. Für alle Folgen, die durch Fehlen, die verspätete Zustellung und die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Dokumente entstehen, hat der Auftraggeber aufzukommen. Er haftet der Vivo Transport GmbH für alle sich aus der Zoll Behandlung des Transportgutes ergebene Auslagen. Die Preise für die Zollabfertigungskosten setzen eine normale Abweichung voraus. Verlängerte Zollaufenthalte und insbesondere Verhandlungen mit den zuständigen Behörden sind der Vivo Transport GmbH entsprechen zu vergüten. Die Vivo Transport GmbH ist nicht verpflichtet, Frachten, Zölle und Abgaben zu bevorschussen. Er kann vom Auftraggeber Vorschüsse in der jeweiligen Währung verlangen. Tritt der Frachtführer in Vorlage, so sind ihm Vorlageprovision und Zins sowie ein angemessener Kursverlust zu ersetzen
Preise
Die Preise werden pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Lagerungen werden dem Auftraggeber auf ganze Monate berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer in Schweizer Franken.
Das Anbringen von Beleuchtungskörper und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Apparaten darf gemäss gesetzlichen Bestimmungen nicht durch das Transportpersonal vorgenommen werden. Ausgenommen ein zertifizierter und anerkannter Fachmann wird durch die Vivo Transport GmbH dazu gezogen, um die notwendigen Arbeiten auszuführen. Die Kosten dafür werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bezahlung
Aufträge innerhalb der Schweiz, vor Antritt des Auftrages in Bar direkt an den Teamleiter zu bezahlen, ausser es besteht eine besondere Vereinbarung mit der Vivo Transport GmbH. Die Zahlungsfrist bei Rechnungen beträgt 10 Tage. Bei einer Übersiedlung von der Schweiz ins Ausland oder einer Kundschaft, welche nicht in der Schweiz ansässig ist, muss 70% des offerierten Betrages per Vorauszahlung beglichen werden, ausser es besteht eine besondere Vereinbarung mit der Vivo Transport GmbH. Der Restbetrag ist nach Beendigung des Auftrages am Zielort in Bar direkt an den Teamleiter zu bezahlen.
Rücktritt des Auftraggebers
Bei Stornierung eines bereits erteilen Auftrag (Umzug, Reinigung, Entsorgung) behalten wir das Recht vor, Ihnen eine Rechnung zu stellen. Stornierung vor 14 Tagen des geplanten Umzuges sind 30%, bei einem Rücktritt innerhalb von 48h 80% des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne einer Pauschalentschädigung. Das gilt nicht für Terminverschiebungen.
Rücktritt der Vivo Transport GmbH
Die Vivo Transport GmbH kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.
Haftung
Die Vivo Transport GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Vivo Transport GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Vivo Transport GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Vivo Transport GmbH beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Vivo Transport GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
Haftungsausschlüsse
Die Vivo Transport GmbH haftet nicht, soweit nachgewiesen werden kann, dass alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet wurden, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetroffen wäre.
Die Vivo Transport GmbH ist von der Haftung befreit:
- Wenn Verlust, Beschädigung oder Verspätung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm erteilte Weisung, Mängel oder Beschaffenheit des Umzugsgutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf der die Vivo Transport keinen Einfluss hat oder
- wenn besonders gefährliche Sachen oder besonders zerbrechliche Sachen mit grosser Empfindlichkeit brechen oder beschädigt werden.
- wenn sie unzweckmässig vom Auftraggeber verpackt wurden
- wenn das Transportgut verspätet am Entladeort eintrifft, obwohl die Vivo Transport GmbH die gebotene Sorgfalt angewendet hat.
- Wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde
Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und der Vivo Transport GmbH innert 2 Tagen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen und sich aus dem Vertrag ergebenen Ansprüche gilt der Sitz der Vivo Transport GmbH. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Regeln über das internationale Privatrecht.
Datenschutz
Die Vivo Transport GmbH wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Vivo Transport GmbH erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Die Vivo Transport GmbH verpflichtet insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.
Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Mai 2024 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.